Sachverständiger - Profil
Einleitung
Der Ausdruck Sachverständiger wird für Gutachter oder Berater von Gerichten oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.
Fachgebiete
Für die Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger bin ich auf folgende Fachgebiete spezialisiert und am Landesgericht Graz für Zivilrechtssachen eingetragen:
- 17.01 Verkehrssicherheit: Straßenverkehr insbesondere Kraftfahrzeuge
- 17.02 Simulation von Straßenverkehrsunfällen
- 17.11 Kfz-Reparaturen und Havarieschäden inklusive Bewertungen
- 60.71 Fahrzeugbau: Straßenfahrzeuge
Qualifikationen
Als besondere Qualifikationen kann ich auf meine universitäre Ausbildung, Maschinenbaustudium an der TU Graz, Fachrichtung:
Kraftfahrzeugbau und Verbrennungskraftmaschinen, meine 25 Jahre Industrieerfahrung in der Automobilentwicklung
mit dem Schwerpunkt Fahrzeugentwicklung und meine Befugnis als Ingenieurkonsulent für Maschinenbau verweisen. Weitere Details
entnehmen Sie bitte meinem Lebenslauf.
All dies ermöglicht es mir, spezielle Dienstleistungen anzubieten. Diese sind die Erstellung
von Privatgutachten und Gutachten für Versicherungen, sowie Gutachten im Auftrag von Gerichten. Ein Schwerpunkt hierbei ist die
Rekonstruktion von Unfallhergängen, die Ermittlung und Beurteilung von Schadenshöhen und die Ermittlung der Schadensursache.
Gutachten
Das Tätigkeitsprofil eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen umfasst das Erstellen von schriftlichen Gutachten, sowie Gutachten die direkt "vor Ort" mündlich erstattet werden.
Ein Gutachten ist prinzipiell folgendermaßen aufgebaut:
- Abstimmung und Festlegung des Inhaltes mit dem Auftraggeber, sowie Vereinbarung eines Kostenrahmens für die Erstattung des Gutachtens.
- Erhebung und Feststellung von Tatsachen mit einer genauen Beschreibung aller in Betracht kommenden Umstände, samt anschließender Zusammenfassung in einem Befund (z.B.: Polizeiakte, Pläne, Zeugenaussagen, Ergebnisse eines Lokalaugenscheins, usw.).
- Ausarbeitung von logischen Schlussfolgerungen aus dem festgestellten Sachverhalt.
In diesem Zusammenhang stellen die Verständlichkeit und die logische Schlüssigkeit wichtige Kriterien dar. Weiters wird hier versucht spezielles Fachwissen (i.e. die für das Fachgebiet geltenden Regeln, Erfahrungssätze und Fachkenntnisse) zu vermitteln.
Als gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger ist es mir möglich, sowohl Gerichtsgutachten als auch Privatgutachten zu erstellen. Privatgutachten werden im Auftrag einer Partei, außerhalb eines Gerichts oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens erstattet und sollen z.B. der Prozessvermeidung bzw. der Prozessvorbereitung dienen.
Beispiele
Beispiele die den Umfang meines Arbeitsgebietes verdeutlichen sollen, finden Sie auf der Projekte-Seite.